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Ex-Prüfung SB

Häufige Fragen zur Ex-Anlagen Prüfung in Saarbrücken

Sie haben Fragen zur Prüfung Ihrer Ex-Anlage in Saarbrücken? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Prüfpflichten, Prüffristen und den Ablauf der ATEX-Prüfung nach BetrSichV.

1. Wie oft muss eine Ex-Anlage in Saarbrücken geprüft werden?

Die Maximalfristen nach BetrSichV Anhang 2 betragen: 3 Jahre für elektrische Anlagen in Zone 0/1/20/21, 6 Jahre für Zone 2/22. Für Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und nicht-elektrische Geräte gilt eine jährliche Prüffrist. Die tatsächliche Prüffrist kann durch die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers kürzer festgelegt werden.

2. Wer darf Ex-Anlagen in Saarbrücken prüfen?

Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen. Diese benötigt eine einschlägige Berufsausbildung, Berufserfahrung im Explosionsschutz und Kenntnis der einschlägigen Normen wie DIN EN 60079-17. Die befähigte Person wird vom Arbeitgeber schriftlich bestellt und muss ihre Fachkunde regelmäßig aktualisieren.

3. Was ist der Unterschied zwischen Prüfung und Wartung?

Die Prüfung stellt den Ist-Zustand fest und bewertet ihn – sie ist eine Momentaufnahme. Die Wartung dient der Erhaltung des Soll-Zustands durch Reinigung, Austausch von Verschleißteilen oder Justierung. Beide sind getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Anforderungen. Die Prüfung ersetzt nicht die Wartung und umgekehrt.

4. Was passiert, wenn die Prüfung Mängel aufdeckt?

Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert und nach Schweregrad bewertet. Sicherheitsrelevante Mängel müssen umgehend behoben werden, und eine Nachprüfung ist erforderlich. Das betroffene Gerät oder die Anlage darf erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung und Nachprüfung wieder betrieben werden.

5. Ist die Ex-Anlagen Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Verstöße können zu behördlichen Anordnungen, Bußgeldern und im Schadensfall zu strafrechtlicher Verantwortung führen.

6. Benötige ich einen aktuellen Zonenplan für die Prüfung?

Ja. Der Zonenplan ist die Grundlage jeder Prüfung. Ohne aktuellen und korrekten Zonenplan kann keine normgerechte Ex-Anlagen Prüfung in Saarbrücken durchgeführt werden. Fehlt der Zonenplan, sollte zunächst eine Zonenplanerstellung oder -überarbeitung beauftragt werden.

7. Was kostet eine Ex-Anlagen Prüfung in Saarbrücken?

Die Kosten hängen von der Anlagengröße, der Anzahl der Betriebsmittel, den Zündschutzarten und dem Prüfumfang ab. Pauschalaussagen sind nicht möglich. Nach individueller Beschreibung Ihrer Anlage erhalten Sie eine erste Einschätzung. Details finden Sie auf unserer Kostenseite.

8. Gibt es Fördermittel für Explosionsschutzmaßnahmen im Saarland?

Für bestimmte Sicherheitsinvestitionen können unter Umständen Förderprogramme des Saarlandes oder der Berufsgenossenschaften in Anspruch genommen werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Die reine Prüfung fällt in der Regel nicht unter Förderprogramme, sondern ist eine laufende Betriebspflicht.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ex-Anlagen-Prüfung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Ex-Anlagen-Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.