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Ex-Prüfung SB

Ex-Zonen in Saarbrücken – Korrekte Einteilung nach Norm

Die Einteilung von Ex-Zonen ist die Grundlage jeder Explosionsschutzmaßnahme. In Saarbrücken müssen Betreiber von Anlagen mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben ihre ATEX-Zonen nach DIN EN 60079-10-1 (Gase) und DIN EN 60079-10-2 (Stäube) festlegen. Eine fehlerhafte Zoneneinteilung kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen und macht die gesamte Explosionsschutzdokumentation angreifbar.

Was sind Ex-Zonen und wie werden sie unterschieden?

Ex-Zonen beschreiben die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre. Zone 0 und Zone 20 kennzeichnen Bereiche mit ständiger oder langzeitig vorhandener Explosionsgefahr. Zone 1 und Zone 21 sind Bereiche, in denen gelegentlich mit explosiver Atmosphäre zu rechnen ist. Zone 2 und Zone 22 umfassen Bereiche, in denen nur selten und kurzzeitig explosive Atmosphäre auftritt. Für jede Zone gelten spezifische Anforderungen an die eingesetzten Gerätekategorien – von Kategorie 1G/1D (höchste Sicherheit) bis 3G/3D.

Normative Grundlagen der Zoneneinteilung

Die DIN EN 60079-10-1 definiert das Verfahren zur Einteilung von Gas- und Dampfzonen, die DIN EN 60079-10-2 regelt die Zoneneinteilung bei brennbaren Stäuben. Beide Normen sind in Deutschland als Technische Regeln anerkannt und Bestandteil des Standes der Technik. In Saarbrücken verlangen die Aufsichtsbehörden des Saarlandes eine normkonforme Zoneneinteilung als Grundlage für die Betriebsgenehmigung nach § 18 BetrSichV.

Ablauf der Zonenplanerstellung

Die Erstellung des Zonenplans erfolgt durch die befähigte Person vor Ort. Zunächst werden alle Freisetzungsquellen identifiziert – undichte Flansche, Armaturen, Einfüllstutzen oder Entlüftungsöffnungen. Dann werden für jede Quelle die Austrittsmenge, die Verdünnung durch Lüftung und die Dauer der Freisetzung bewertet. Aus diesen Parametern ergibt sich die Zonenausdehnung. Das Ergebnis wird in einem Zonenplan dokumentiert, der Teil des Explosionsschutzdokuments ist und regelmäßig aktualisiert werden muss.

Für welche Betriebe in Saarbrücken relevant?

Ex-Zonen-Einteilung ist für zahlreiche Branchen rund um Saarbrücken verpflichtend: Chemiebetriebe am Lisdorfer Berg, Tanklager und Raffinerien in Völklingen, Biogasanlagen im Umland von Saarlouis und Neunkirchen, Lackierereien und Pulverbeschichtungsanlagen im Gewerbegebiet St. Ingbert sowie Getreide- und Futtermittelverarbeitung mit Staubexplosionsrisiko.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ex-Anlagen-Prüfung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Ex-Anlagen-Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.