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Ex-Prüfung SB

Ex-Anlagen Prüfung Saarbrücken – Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV

Ex-Anlagen unterliegen in explosionsgefährdeten Bereichen strengen Prüfpflichten. In Saarbrücken und dem umliegenden Saarland sind Betreiber von Chemieanlagen, Raffinerien, Tanklagern und Sonderabfallbetrieben verpflichtet, ihre Ex-Anlagen regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201).

Was wird bei der Ex-Anlagen Prüfung in Saarbrücken geprüft?

Die Prüfung umfasst die vollständige Sicht- und Funktionskontrolle aller Komponenten der Ex-Anlage. Dazu gehören die elektrischen Betriebsmittel wie Motoren, Leuchten, Schalt- und Verteilerkästen sowie die nicht-elektrischen Geräte wie Pumpen, Kupplungen und Armaturen. Besonders relevant ist die Prüfung der Zündschutzarten wie druckfeste Kapselung (Ex d), erhöhte Sicherheit (Ex e) und Eigensicherheit (Ex i). Die befähigte Person prüft jedes Betriebsmittel auf Beschädigungen, Korrosion, ordnungsgemäße Kabeleinführungen und die Unversehrtheit aller Dichtungen und Vergussmassen.

Gesetzliche Vorgaben und Normen für Ex-Anlagen

Maßgeblich ist die BetrSichV mit Anhang 2, Abschnitt 3, der die Prüffristen für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen festlegt. Ergänzend gelten die TRBS 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln), die DGUV Vorschrift 3 sowie die Normenreihe DIN EN 60079 (Explosionsgefährdete Bereiche). Für die Zoneneinteilung ist die DIN EN 60079-10-1 maßgeblich. In Saarbrücken sind zudem die Vorgaben des saarländischen Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz zu beachten.

Ablauf der Ex-Anlagen Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in mehrere Schritte: Zunächst erfolgt die Sichtung der Explosionsschutzdokumente und des Zonenplans. Danach wird jedes Betriebsmittel nach Stückliste systematisch geprüft – beginnend mit der visuellen Inspektion, gefolgt von elektrischen Messungen wie Isolationswiderstand und Schutzleiterprüfung. Der Prüfumfang richtet sich nach der Zündschutzart und dem Gerätetyp. Abschließend wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt, der Mängel, Messwerte und Prüffristen dokumentiert. Der gesamte Prozess muss nachvollziehbar und rechtssicher sein.

Für welche Unternehmen in Saarbrücken?

Betroffen sind alle Betriebe mit ATEX-Zonen, insbesondere Chemie- und Pharmaproduktion, Kraftwerke und Energieversorger, Raffinerien, Tanklager und Tankanlagen, Biogas- und Klärgasanlagen, Lackierereien mit lösemittelhaltigen Stoffen, Holz- und Getreideverarbeitung mit Staubexplosionsgefahr sowie der Sonderabfall- und Recyclingsektor. In den Industriegebieten wie Saarbrücken-Lisdorfer Berg, dem Gewerbepark Saarbrücken-Süd und dem Industriegebiet Völklingen sind zahlreiche Betriebe mit Ex-Schutz betroffen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ex-Anlagen-Prüfung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Ex-Anlagen-Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.